Arbeits- u. Gesundheitsschutz

Unsere Angebote

Alternative bedarfsorientierte Betreuungs-/Unterstützungsleistung im Arbeits- u. Gesundheitsschutz, für Kleinst- und Kleinunternehmen

Alternativ Betreuung

Die Alternativ Betreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuungsform, bei der Sie als Unternehmerin und Unternehmer die Betreuung Ihres Unternehmens selbst in die Hand nehmen.

Die Gesamtverantwortung bleibt bei Ihnen. 


Dazu werden Sie von der Basigs.eG fachlich sowie bedarfsorientiert unterstützt.


Im weiteren Verlauf dieser Betreuungsvariante können Sie regelmäßig an den angebotenen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.


Die Kosten richten sich nach dem Kostenmodel (KM) „Alternativ-Betreuung" (AlBert).


Bestmöglich geeignet für Kleinstbetriebe.


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Alternative

Grund-Betreuung

Die Alternative Grund-Betreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuungsform, bei der Sie als Unternehmerin und Unternehmer die Betreuung Ihres Unternehmens selbstverantwortlich in die Hand nehmen und mit der Basigs.eG einen genauen Betreuungs-/Beratungsplan, rechtlich festlegen. 


Dabei richtet sich die Beratungsleistung nach dem von Ihnen gewählten Betreuungs- und Beratungsplan.


Die Kosten richten sich nach dem Kostenmodel (KM) „Alternative-Grund-Betreuung (AGrBetr)“.


Im weiteren Verlauf dieser Betreuungsvariante können Sie regelmäßig an den angebotenen arbeitsschutzrechtlichen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Die Kosten dafür, werden gesondert geregelt.


Bestmöglich geeignet für Kleinbetriebe.

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Allgemeine Rechtliche Beratung

Die "Allgemeine-Rechtliche-Beratung" (ARB) setz sich zusammen aus der "Grundbetreuung" und der "Betriebsspezifischen Betreuung".


Dabei bildet die DGUV Vorschrift 2 die Grundlage allen Vorgehens in der "Allgemeine-Rechtliche-Beratung" durch die eingesetzten Fachkräfte.


Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ergebenden Pflichten, zu treffen hat.


Die Kosten richten sich nach den Einsatzzeiten für die Gesamtbetreuung wie sie in der DGUV Vorschrift 2 ausgewiesen sind.


Bestmöglich geeignet für Betriebe >50 Beschäftige

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